"Sozialamtsbestattungen"
Bei den sog. "Sozialamtsbestattungen" geht es darum, Menschen mit wenig oder gar keinem finanziellen Backround eine würdevolle und angemessene Bestattung zu gewähren. Im Amtsdeutsch wird dafür der Begriff sozialhilferechtlicher Mindeststandart verwendet. Entgegen der Annahme vieler Menschen geht es nicht darum ob die oder der Verstorene/r über finanzielle Mittel verfügt, sondern darum ob den zur Bestattung gesetzlich verpflichteten Angehörigen die Kosten einer Bestattung zugemutet werden können. Von daher kann man im Vorfeld nie (!) sagen ob es sich um eine sog. Sozialamtsbestattung handelt oder nicht. Hierzu ist es unabdingbar dass ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Aufklärungs-und Beratungsgespräch stattfindet in dem die ganz individuellen Situationen der Hinterbliebenen besprochen werden müssen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der konkreten Fragestellungen in einem persönlichen Gespräch.
Zu diesem großen Thema und den ganzen Feinheiten die damit verbunden sind, haben wir als Mitglied im Landesverband der Bestatter die Möglichkeit auf die Vereinbarung, welche zwischen den Mitgliedsbetrieben und den Sozialämtern der StädteRegion Aachen getroffen wurde, zuzugreifen und die Inhalte konsequnet umzusetzen.