FORMALITÄTEN
Formalitäten: Ungelegen, aber notwendig
Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir vom Bestattungsinstitut Scholven stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten es Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.
Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter Anderem:
- Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
- Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
- Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
- Abmeldung bei der Krankenkasse
- Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
- Benachrichtigung des Arbeitgebers
- Abmeldung beim Arbeitsamt
- Abmeldung beim Versorgungsamt
- Polizeiliche Abmeldung
- Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
- Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung
Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:
- Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere die
Todesbescheinigung
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
(z.B. Personalausweis, Meldebescheinigung)
- Personenstandsurkunden
- Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
- Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
- Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
- Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
- Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
- Grabstellennachweis, falls vorhanden
- Vertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung (dies gilt natürlich auch für eine eventuell notwendige Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden in unsere Deutsche Amtssprache).